Barrierefreiheit

Barrierefreiheits-
erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Albert Turk GmbH & Co. KG unter www.albert-turk.de.

Wir setzen uns dafür ein, allen Kundinnen und Kunden – einschließlich Menschen mit Behinderungen – den Zugang zu unseren Angeboten zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, unsere Website und unsere Dienstleistungen so inklusiv und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

1. Barrierefreiheits-
standards

Unsere Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien sind der international anerkannte Maßstab für Barrierefreiheit im Internet und zielen darauf ab, Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten.

  • Wahrnehmbar: Informationen und Benutzeroberflächen müssen so präsentiert werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können.
  • Bedienbar: Benutzeroberflächen und Navigation müssen bedienbar sein.
  • Verständlich: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
  • Robust: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Wir sind bestrebt, diese Standards bestmöglich umzusetzen, um ein zugängliches Online-Erlebnis zu bieten. Trotz unserer kontinuierlichen Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sind.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Einzelne interaktive Elemente sind noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
  • Die visuelle Fokusdarstellung ist teilweise unzureichend.

Wir arbeiten daran, diese Mängel schrittweise zu beheben.

3. Stand der Technikprüfung

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die im Juni 2025 mit Unterstützung automatisierter Prüfwerkzeuge durchgeführt wurde.

Diese Erklärung zuletzt am 16. Oktober 2025 überprüft und aktualisiert.

5. Kontakt und Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback, wie wir die Barrierefreiheit weiter verbessern können. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns bitte – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Albert Turk GmbH & Co. KG
E-Mail: shop@albert-turk.de
Telefon: +49 2358 3359790

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

6. Durchsetzungs-
verfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

7. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt ausschließlich für die Webpräsenz der Albert Turk GmbH & Co. KG unter www.albert-turk.de. Für verlinkte externe Webseiten anderer Anbieter gelten deren eigene Barrierefreiheitserklärungen.

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisierte EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Textfassung folgt)

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung (öffnet in neuem Tab)

75 Jahre Herstellergarantie – GARAN-Kennzeichnung

Weitere Informationen zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie (öffnet in neuem Tab)